Teilnahmebedingungen

Liebe Eltern, liebe Teilnehmer,
wir freuen uns sehr auf das SOLA/ Snowcamp mit Euch. Für ein tolles Camp sind aber einige Bedingungen notwendig, die wir Euch hier zusammengestellt haben.
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen des Sommerlager Mannheim (nachfolgend SOLA abgekürzt) und des Snowcamps (nachfolgend mit im Begriff SOLA eingeschlossen) werden mit einer Anmeldung als TeilnehmerIn (nachfolgend mit TN abgekürzt) zum SOLA von Ihnen als Erziehungsberechtigter (nachfolgend mit EB abgekürzt) und dem TN verbindlich akzeptiert.
Der Veranstalter des SOLAs ist der Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V.

Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V.
Untere Neugasse 9
68535 Edingen-Neckarhausen
1. Anmeldung und Bezahlung
Das SOLA richtet sich an
– Kinder zwischen 9 – 11 Jahre (der TN feiert seinen 9. Geburtstag bis spätestens 01.10. des aktuellen SOLA-Jahres) und
– an Teenager zwischen 12 – 16 Jahren.

Ausnahmen aufgrund des Alters werden direkt mit der Camp-Leitung abgesprochen.

Die Anmeldung zum SOLA hat Online über unsere Website zu erfolgen.
Es erfolgt eine automatisierte Bestätigung der Registrierung per Email nach Eingang der Anmeldung. Eine Anmeldung zum SOLA ist erst definitiv, wenn der Teilnahmebeitrag auf das Konto des SOLA eingegangen ist. Dann erfolgt eine Teilnahmebestätigung per E-Mail.

Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Eingangsdatum im SOLA-Büro. Dies ist ggf. für die Warteliste wichtig. Wir behalten uns jedoch vor, Plätze nach eigenem Ermessen zu vergeben.

Abmeldungen sind per E-Mail ans SOLA-Büro möglich. Bei einer Abmeldung bis 30.6. erstatten wir den Teilnahmebeitrag, bei einer Abmeldung ab 1.7. wird der gesamte Betrag einbehalten. Beim Snowcamp ist ein Monat vor Reisebeginn der letztmögliche Zeitpunkt zurückzutreten.
0 € Ticket
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um an Feriencamps wie dem SOLA Mannheim teilzunehmen. Diese Zuschüsse richten sich an Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ein geringes monatliches Gesamtbruttoeinkommen haben (abhängig von der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Personen).

Nach der Anmeldung des Teilnehmers über unsere Webseite, bereiten wir vom SOLA einen für Sie vorausgefüllten Antrag vor und schicken diesen zu Ihnen nach Hause. Sobald Sie uns diesen unterschrieben an die Verwaltung des SOLA zurückgeschickt haben und alle Eingaben geprüft wurden, ist Ihr Kind fest für das SOLA angemeldet.
2. Aufsichtspflicht
Dem TN ist es seitens des EB gestattet während des SOLAs an allen Freizeitveranstaltungen wie Baden, Wandern, Klettern usw. teilzunehmen. Er darf sich auch in Kleingruppen unter Aufsicht vom Lagerplatz entfernen.

Der TN wurde vom EB davon in Kenntnis gesetzt, dass er den Anweisungen der Betreuer auf dem SOLA Folge zu leisten hat. Sollte der TN sich während des Sommerlagers nicht an die Lagerregeln halten, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden und muss von einem EB oder einem von diesem Bevollmächtigten abgeholt werden.

Der EB ist darüber informiert und damit einverstanden, dass die Betreuung des TN von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Alter ab 15 Jahren (Kids-SOLA) bzw. ab 18 Jahren (Teen-SOLA) übernommen wird.
3. Einnahme von Medikamenten im Regel- und/oder Notfall
Mitgebrachte Medikamente
Wenn der TN während der Freizeit medizinisch unvermeidliche Medikamente benötigt und diese nicht vor oder nach Besuch des SOLAs eingenommen werden können, so wird der folgenden Vorgehensweise des SOLAs vom EB zugestimmt:
Die Lagerung und Aufbewahrung der jeweiligen Medikamente, erfolgt beim Gruppenleiter oder beim Zelt-Mitarbeiter. Die Medikamente müssen vom EB namentlich gekennzeichnet und mit einer verständlichen Einnahmeanweisung versehen sein. Sie ist so eindeutig zu gestalten, dass keine Abwägungsentscheidung beispielsweise bezüglich der Dosierung erforderlich ist und zweifelsfreie Vorgaben existieren. Muss das Medikament gekühlt gelagert werden, muss dies ebenfalls gut sichtbar vermerkt werden.

Die Übergabe der Medikamente erfolgt am ersten Tag des SOLAs durch den EB an die jeweilige Gruppenleitung. Mit ihr wird auch noch einmal die Einnahmeanweisung abgesprochen.
Versorgung von kleineren Verletzungen
Der EB gibt sein Einverständnis, dass kleine Verletzungen wie Sonnenbrand, Insektenstiche, Schürf- und Schnittwunden oder Prellungen von den Sanitätern (examiniertes Krankenpflegepersonal) mit Salben, Wunddesinfektion und Verbänden und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten selbst versorgt werden dürfen.
Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder Krankenhauseinweisung erforderlich sein, ist der Veranstalter bevollmächtigt, allen ärztlicherseits erforderlichen Sofortmaßnahmen auch ohne vorherige Befragung der Erziehungsberechtigten zuzustimmen. Wenn der Veranstalter für entstehende Kosten in Vorlage tritt, sind die entstandenen Auslagen zu erstatten.

Jeder Teilnehmer muss krankenversichert sein. Zudem ist es den Mitarbeitern gestattet den TN mit einem privaten PKW zum Arzt oder ins Krankenhaus zu bringen.
4. Verpflegung
Es werden drei Hauptmahlzeiten von unserem Küchenteam zubereitet, darunter immer ein vegetarisches Gericht. Getränke (z.B. Tee und Wasser) gibt es zu den Mahlzeiten und den ganzen Tag über an der Getränkestation.
Der EB muss bereits bei der Anmeldung auf Allergien, Unverträglichkeiten oder Besonderheiten bei der Ernährung des TN hinweisen. Spezielle Nahrungsmittel können von den Eltern zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist eine Absprache mit der Küchenleitung im Vorfeld des SOLA notwendig.
5. Besuche
Spontane Kurzbesuche von Eltern, Verwandten und Bekannten auf dem Lagerplatz sind während des SOLAs nicht gestattet. Ausnahmen werden direkt mit der Camp-Leitung vereinbart.
6. Verbotene Gegenstände
Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablet-PCs, MP3-Player, usw. sind bei der Freizeit verboten und werden nicht benötigt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen ist generell untersagt (Ausnahme Schnitz-Taschenmesser). Die Mitarbeiter des SOLAs sind dazu berechtigt, bei Missachtung dieser Regel, die Geräte und Gegenstände für die Zeit des SOLAs zu verwahren.
Beim SOLA ist der Besitz und der Konsum von Drogen jeglicher Art verboten.
7. Fundsachen
Fundsachen werden für alle sichtbar ausgelegt, wenn die Teilnehmer am Ende des SOLA abgeholt werden. Außerdem werden die restlichen Fundsachen gewaschen beim Nachtreffen ca. 6 Wochen nach dem Camp nochmals ausgelegt.
Fundsachen, die danach nicht abgeholt wurden werden entsorgt oder an soziale Organisationen weitergegeben.
8. Foto- und Bildmaterial
Mit der Anmeldung des TN wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Personenabbildungen der TN übertragen werden, sofern diese während der Freizeit erstellt wurden. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die TN erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen der Freizeit durch das SOLA oder durch einen beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den TN zur Verfügung gestellt wurden.
Aufnahmen in den Schlafzelten und den sanitären Anlagen sind generell verboten. Abbildungen dürfen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch in veränderter Form (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration, zu Werbezwecken und zur Veröffentlichung auf Datenträgern verwendet werden.
Der Fotograf bzw. die Fotografin überträgt gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.
9. Datenverarbeitung
Es wird darauf hingewiesen, dass Daten über die TN und die EB für die nötige Abwicklung verarbeitet und gespeichert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Datenschutzbedingungen auf unserer Website.
10. Sonstiges
– Falls der EB während des SOLA verreist, wird dem SOLA mitgeteilt, wie der EB im Notfall zu erreichen ist (z.B. Urlaubsadresse und / oder Handynummer).
– Alle erforderlichen Informationen Informationen zum SOLA (Packliste, Wegbeschreibung etc.), die für eine erfolgreiche Teilnahme am SOLA notwendig sind, sind auf unserer Website unter sola-mannheim.de/teilnehmerinfo verfügbar.
– Unter Aufsicht wird mit Werkzeugen wie Beilen und Sägen oder in der Küche mit Messern gearbeitet.
– Sollten TN sich nicht an diese oder andere Campregeln halten, können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
11. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.